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CE-Produktzertifizierung

Ortsfeste Verkehrszeichen inkl. Befestigung und Aufstellvorrichtung wurden von der europäischen Union in die Bauproduktverordnung Nr. 305/2011 aufgenommen und unterliegen somit ab 01. 01. 2013 einer verpflichtenden CE-Produktzertifizierung des Herstellers.

 Ab 01. 01. 2013 dürfen nur noch CE-zertifizierte Produkte in den Verkehr gebracht werden. Wir möchten Sie daher über die wesentlichen Erkennungsmerkmale informieren.

Ortsfeste Verkehrszeichen, Befestigungssysteme und Aufstellvorrichtungen der Fa. Bayer wurden auf Basis der harmonisierten ÖNORM EN 12899 geprüft und die Produktion einer Produktzertifizierung unterzogen. Ab 01. 01. 2013 werden bereits CE-zertifizierte Produkte der Fa. Bayer an Sie ausgeliefert.

Für Sie sichtbare Erkennungsmerkmale:

Der Produktaufkleber wird mit dem CE-Zeichen und Informationen zu den Normen und Leistungserklärungen ergänzt.

Hier kommen Sie zu den Leistungserklärungen und technischen Dokumentationen.

Die CE-Konformität der Produkte ist nur gegeben, wenn die Verkehrszeichen mit Befestigungen und Aufstellvorrichtungen nach den Vorgaben verwendet werden. Die Kombination von Befestigungssystemen verschiedener Hersteller an einer Tafel ist nicht zulässig!

Leistungserklärungen und technische Dokumentationen

Hier kommen Sie zum TÜV-Austria Zertifikat.

TÜV-AUSTRIA ZERTIFIKAT

Ausgenommen von der CE-Kennzeichnung sind:

  • Baustellenverkehrszeichen
  • Temporäre Verkehrszeichen
  • Fundamente
  • Überkopfwegweiser-Konstruktionen