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Allg. Geschäftsbedingungen

der Firma Bayer Schilder GmbH

1. Allgemeines:

Diese Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil unserer sämtlichen Angebote,  Verkäufe, Leistungen und Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Bayer Schilder GmbH (im folgenden Fa. Bayer) bilden die Grundlage für sämtliche Geschäfte zwischen uns und unseren Vertragspartnern. Abweichungen von diesen Bedingungen sind im Einzelfall nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners verpflichten uns nicht – auch wenn in diesen Bedingungen die Gültigkeit derselben als ausdrückliche Bedingung genannt ist und wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. AGB des Vertragspartners verpflichten uns nur dann, wenn diese von uns schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragsbestätigung ist nicht zwingend vorgeschrieben, sondern freibleibend. Urheberrechte und sonstige gewerbliche Schutzrechte werden durch die Fa. Bayer in Zusammenhang mit Anboten, Verkaufen oder Lieferungen nicht übertragen oder zur Benützung überlassen.

Angegebene § beziehen sich im Zweifel auf die österreichische StVO.

2. Rücktrittsrecht und Sicherheitsleistung:

Ist ein Anbot von uns angenommen und ergibt sich, dass die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners so schlecht sind, dass unsere Ansprüche gefährdet sind oder wird bekannt, dass die Kreditwürdigkeit des Bestellers vermindert ist, so berechtigen uns diese Umstände, unsere Leistungen zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für diese geleistet ist. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie deren Herausgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes auf Kosten des Kunden können wir verlangen. Diesfalls können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären und Schadenersatz wegen Nichterfüllung begehren.

3. Lieferung:

 Von uns bekannt gegebene Liefertermine sind freibleibend. Die von uns angegebene unverbindliche Lieferfrist beginnt frühestens mit der Annahme der Bestellung (Auftragsbestätigung) und Klarheit der technischen Einzelheiten. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Vertragspartners, zur Verlängerung der Fristen oder Aufhebung der Lieferverpflichtung. Bezüglich der von uns durchgeführten Teillieferungen sind wir berechtigt Teilrechnungen zu legen. Bei Annahmeverzug des Vertragspartners sind wir berechtigt, den tatsächlich erlittenen Schaden und entgangenen Gewinn zu begehren. Falls der Vertragspartner mit der Bezahlung von Verbindlichkeiten gegenüber der Fa. Bayer in Rückstand geraten ist, und zwar auch dann, wenn der Zahlungsverzug zu dem Zeitpunkt des neuen Vertragsabschlusses bestand oder der neue Vertrag vor Fälligkeit des früheren Vertrages abgeschlossen wurde, sind wir berechtigt, die Erfüllung bereits abgeschlossener Rechtsgeschäfte zu unterlassen. Diesfalls stehen dem Vertragspartner keine wie immer gearteten Schadenersatz- oder sonstigen Ansprüche zu. Der Transport erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Vertragspartners und diesfalls auf dessen Rechnung.

4. Preise:

Die durch uns angeführten Preise verstehen sich in Euro exklusive Mehrwertsteuer, ohne Versicherung, ohne sonstige Nebenkosten und sind unter Zugrundelegung der bei Vertragsabschluss geltenden Löhne und Materialkosten berechnet. Sollte zwischen Angebotserstellung und Lieferung der Ware eine Erhöhung dieser Kosten eingetreten sein, so werden diese Preiserhöhungen dem vereinbarten Preis zugeschlagen. Bei einem Bestellwert unter € 150,- netto stellen wir zusätzlich € 16,- Manipulationsspesen in Rechnung.

4.1 Druckaufträge:

Bei Druckaufträge sind Über- und Unterlieferungen bis 10% gestattet und werden zum vereinbarten Stückpreis verrechnet. Druckvorlage ist der von Auftraggeber geprüfte Korrekturabzug.

5. Zahlungsbedingungen:

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, sind Lieferungen und Leistungen binnen 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, bankmäßige Verzugszinsen zu begehren und zwar in jedem Fall 9 % p.a. Bei Zahlungsverzug sind überdies Mahn-, Inkasso-, und Gerichtskosten zu ersetzen. Diesfalls ist für ein Mahnschreiben € 15,-- und für ein anwaltliches Forderungsschreiben die Kosten lt. RATG TP 3/A zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug – auch mit einer Teilzahlung – des Vertragspartners werden alle bestehenden Forderungen der Fa. Bayer sofort fällig und ist diese darüber hinausgehend berechtigt, von allen noch nicht erfüllten Verträgen fristlos zurückzutreten.

6. Eigentumsvorbehalt:

Alle Waren der Fa. Bayer werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben im Eigentum der Fa. Bayer bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen. Im Falle der Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes ermächtigt uns der Vorbehaltskäufer (Vertragspartner) schon jetzt, den Besitz an unserer Ware ohne gerichtliche Hilfe zu entziehen.

7. Eigentumsrecht:

Die von dem Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, Arbeitsbehelfe und Zwischenerzeugnisse, insbesondere Schriftsätze, Datenträger, Druckplatten, Lithografien, Filme, Platten, Matern, Stanzen, Stereos und Galvanos und andere für den Produktionsprozess erforderliche Behelfe (Druckvorrichtungen) sowie die bearbeiteten Daten bleiben das Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat bzw. sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Auch eine Ausfolgung zur Nutzung erfolgt nicht. Dies gilt auch für die Arbeitsbehelfe (Druckvorrichtungen) und Daten, welche im Auftrag des zur Lieferung verpflichteten Auftragnehmers von einem anderen Unternehmen hergestellt wurden.

8. Gewährleistung:

Die Gewährleistung für fachgemäße Ausführung richtet sich nach den geltenden  ÖNORMEN.  Der Vertragspartner ist verpflichtet, jede Lieferung bei Empfang auf Vollständigkeit und  Mängelfreiheit zu untersuchen. Mängelrügen sind vom Vertragspartner binnen 3 Tagen  nach Empfang der Lieferung, in jedem Fall allerdings vor Einbau und Montage anzuzeigen.  Mängelrügen des Vertragspartners berechtigen diesen allerdings nicht zur Zurückhaltung  der Rechnungsbeträge.

Die Fa. Bayer kann ihrer Wahl nach

a) eine Nachbesserung bezüglich eines mangelhaften Erzeugnisses durchführen;

b) die mangelhafte Ware bzw. die mangelhaften Teile davon ersetzen;

c) die Ware gegen Rückerstattung des bezahlten Rechnungsbetrages zurücknehmen und vom Vertrag zurücktreten.

Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Fa. Bayer über.  Nur wenn die Mängelbehebung von der Fa. Bayer schriftlich abgelehnt wird, ist der Kunde  berechtigt, die Mängelbehebung durch Dritte vornehmen zu lassen. Durch die  Mängelbehebung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert. Der Vertragspartner hat nur  Anspruch auf Wandlung oder Preisminderung, falls die Fa. Bayer keinen Ersatz oder  Verbesserung nach VII Abs. 2 leistet. Für Schadensersatzansprüche wird durch die Fa. Bayer ausschließlich bei groben Verschulden gehaftet, nicht allerdings für Mängelfolge – oder sonstige Begleitschäden, ebenso nicht für andere mittelbare Schäden.

9. Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG)

Der Vertragspartner verzichtet ausdrücklich auf die Geltendmachung von Ersatzansprüchen für Sachschäden, die er im Rahmen seines Unternehmens erleidet (§ 2 Ziffer 1 PHG). Für den Fall, dass der Vertragspartner die vertragsgegenständliche Ware an einen anderen Unternehmer weiterveräußert, verpflichtet er sich, den obigen Verzicht an den anderen Unternehmen zu überbinden. Für den Fall, dass eine solche Überbindung ausbleiben sollte, verpflichtet sich der Vertragspartner die Fa. Bayer schad- und klaglos zu halten und alle Kosten die uns im Zusammenhang mit einer verschuldensabhängigen Haftung entsteht, zu ersetzen. Sollte der Vertragspartner selbst im Rahmen des PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er gegenüber der Fa. Bayer ausdrücklich auf einen Regressanspruch.

10. Unwirksamklausel:

Sollte eine der Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Für alle Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort A-4523 Neuzeug, und zwar auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. Für alle sich zwischen uns und dem Vertragspartner ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in A-4400 Steyr zuständig. Die Fa. Bayer kann jedoch jederzeit auch ein anderes für den Vertragspartner zuständiges Gericht anrufen. Es ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.

12. Streitbeilegungsplattform:

Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten: https://ec.europa.eu/odr

Sie können Ihre Beschwerde auch an unserer E-Mail-Adresse richten: office@bayer.co.at